1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das Verhältnis zwischen der SoftBCom Berlin GmbH (nachfolgend "SoftBCom"), einem Full-Stack IT-Unternehmen, das Lösungen für den Kundenservice anbietet und als Anbieter und/oder Wiederverkäufer, Berater, Integrator, SaaS-Betreiber und Dienstleister auftritt, und seinen Kunden ("Kunde" oder Kunden").
1.2. Die Angebote von SoftBCom richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d.h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften.
1.3. Nur diese sind Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. Der Kunde erklärt mit Abschluss des Vertrages, dass die Nutzung überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.4. Weiters haben alle Kunden, die mit SoftBCom durch Unterzeichnung eines Vertrages oder eines Angebotes, durch Abgabe einer gesonderten Erklärung (z.B. Bestellung oder Registrierung) oder durch Nutzung ihrer Software oder Dienstleistungen in eine (unentgeltliche oder entgeltliche) Geschäftsbeziehung treten oder getreten sind, diese AGB akzeptiert.
1.5. Entgegenstehende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen sind diesen AGB nachrangig zu betrachten.
2.1. SoftBCom bietet Softwarelösungen für Kundenservice und -support, Prozessautomatisierung (einschließlich KI), Sicherheit, Produktivität und Hochverfügbarkeit, die sich an ein breites Kundenspektrum von KMU bis hin zu Großunternehmen richten.
2.2. Software: Die Software und die damit verbundenen Anwendungen, die von SoftBCom zur Verfügung gestellt werden, einschließlich und ohne Einschränkung: a. SoftBCom Contakt Center (SCC) b. SoftBCom Managed Outbound (SMO) c. SoftBCom AI (SAI) d. SoftBCom Service Desk (SSD) e. SoftBCom Workforce Management (SWM)
2.3. Jede Software, die mit dem Namen SoftBCom gekennzeichnet ist, ist eine Marke von SoftBCom und unterliegt den ausschließlichen Rechten von SoftBCom.
2.4. Die Software von SoftBCom bietet einen umfassenden Funktionsumfang mit Automatisierungs-Еechnologie, Low-Code-Framework, SDK, offener Schnittstellenarchitektur und einem kuratierten Portfolio von Drittanbieterlösungen mit Konnektoren.
2.5. Die modularen Softwarelösungen von SoftBCom können nativ per Plug & Play integriert werden, aber auch stand-alone genutzt oder bilateral mit Drittlösungen über bestehende REST- / CTI-API / Konnektoren integriert werden.
2.6. Die Software kann über eine Cloud-Plattform (AWS, Azure, Google usw.), eine lokale Cloud (Rechenzentren) oder vor Ort zugänglich sein.
2.7. Dienstleistungen: SoftBCom's professionelle Dienstleistungen können beinhalten (ohne Einschränkung):
a. Beratung
b. Implementierung
c. Integration
d. Support
e. Wartung
f. Mitarbeiterbefragung
g. Partner-Zertifizierung
h. SaaS-Betrieb
2.8. Die Softwarelösungen und Dienstleistungen von SoftBCom unterliegen einer ständigen funktionalen und technischen Weiterentwicklung. Neue Funktionen ergeben sich aus dem Input der Kunden, der Marktforschung und der kontinuierlichen Beobachtung relevanter technologischer Innovationen durch R&D-Experten.
2.9. Wird das Angebot von SoftBCom um zusätzliche Leistungen oder Software von Dritten erweitert, wird SoftBCom vor Freischaltung der zusätzlichen Leistungen die Zustimmung des Kunden zu den ggf. erforderlichen zusätzlichen Vertragsbedingungen einholen.
2.10. Daten des Kunden: Alle Informationen, die vom Kunden in die Software eingegeben oder SoftBCom anderweitig zur Verfügung gestellt werden.
2.11. In Bezug auf die persönlichen Daten des Kunden oder der Kunden von Kunden, hält sich SoftBCom an die gesetzlichen Bestimmungen (GDPR). Alle Details können in der SoftBCom Datenschutzrichtlinie nachgelesen werden: https://www.softbcom.de/datenschutzerklarung
2.12. SoftBCom nutzt normalerweise Server in der EU, genauer gesagt in Deutschland. Für Kunden, die nicht in der EU ansässig sind, können Datenzentren in deren Wohnsitzland genutzt werden.
2.13. Kunden können mit Kundendaten innerhalb der Software von SoftBCom arbeiten. Die Verarbeitung dieser Daten innerhalb der gesetzlichen Normen liegt in ihrer Verantwortung.
2.14. SoftBCom vermeidet grundsätzlich den Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Kunden. Ausgenommen hiervon sind Daten aus Benutzeranmeldungen, Berichts- oder Rechnungsempfänger und Daten, die zur Vertrags- und Auftragserfüllung notwendig sind. Sollte für eine vom Kunden gewünschte spezielle Anwendung oder Dienstleistung eine AVV notwendig sein, wird SoftBCom aktiv darauf hinweisen. Bei Bedarf werden besondere Anonymisierungsmaßnahmen ergriffen.
2.15. Der Zugriff auf Kundendaten kann von SoftBCom-Experten in begrenztem Umfang ausschließlich für die Diagnose der vom Kunden gemeldeten Probleme erforderlich sein. In diesem Fall werden keine Daten verarbeitet, aus dem System entfremdet, kopiert oder irgendwo außerhalb des Systems gespeichert.
2.15. Der Zugriff auf Kundendaten kann von SoftBCom-Experten in begrenztem Umfang ausschließlich für die Diagnose der vom Kunden gemeldeten Probleme erforderlich sein. In diesem Fall werden keine Daten verarbeitet, aus dem System entfremdet, kopiert oder irgendwo außerhalb des Systems gespeichert.
3.1. Lizenzerteilung: SoftBCom gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive, auf die Dauer der Zusammenarbeit beschränkte Lizenz für den Zugriff und/oder die Installation der SoftBCom Software und deren Nutzung für interne Geschäftszwecke des Kunden.
3.2. Lizenzbedingungen können unbefristet, für 1 Jahr, 3 Monate oder 1 Monat gelten.
3.3. Ein Weiterverkauf, eine Übertragung oder Vermietung der eingeräumten Nutzungslizenzen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SoftBCom gestattet.
3.4. Der Kunde darf die Software nicht kopieren, verändern, vertreiben oder zurückentwickeln.
3.5. Alle geistigen Eigentumsrechte an der Software verbleiben bei SoftBCom.
3.6. Verfügbarkeit. SoftBCom erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr ("Betriebszeit") und garantiert während der Betriebszeit eine Verfügbarkeit von bis zu 99,9% im Jahresdurchschnitt. In den Fällen, in denen SoftBCom den Betrieb auf Anwendungsebene (einschließlich SaaS) verwaltet, sind die Zeiten, in denen Wartungs-, Sicherungs- oder Updatevorgänge durchgeführt werden dürfen, sowie Zeiten für sonstige Wartungsarbeiten ausgenommen, sofern diese bis zu 24 Stunden vorher angekündigt werden und nicht länger als 6 Stunden dauern. Ebenfalls ausgenommen von den Betriebszeiten sind alle Betriebsstörungen, die nicht im Einflussbereich von SoftBCom liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.).
3.7. Support: Die SoftBCom Berlin GmbH leistet für alle ihre Softwarelösungen Support gemäß dem bestellten Supportplan. Standardmäßig ist dieser werktags von 9.00-18.00 Uhr CET, außer an nationalen und lokalen Feiertagen in Deutschland und Berlin.
3.8. Für unbefristet erworbene Lizenzen muss der Software-Wartungssupport separat bestellt werden.
3.9. Das SoftBCom SSD Ticketsystem wird für die Bearbeitung und Kommunikation von Ticket- und Serviceanfragen verwendet. Ticket-Empfangsbestätigungen werden sofort nach Erhalt automatisch vom SoftBCom-Ticket-System versendet.
3.10. Bei betriebsverhindernden Fehlern (Fehlerklasse 1: der Fehler verhindert die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wesentlicher Teile des Vertragsgegenstandes) und betriebsbehindernden Fehlern (Fehlerklasse 2: der Fehler behindert die Nutzung des Vertragsgegenstandes erheblich, d.h. die Nutzung des Vertragsproduktes ist nur mit erheblichem Aufwand möglich oder die Nutzung des Vertragsproduktes stellt ein unzumutbares Risiko für die Funktionsfähigkeit anderer Systeme des Lizenznehmers dar) wird SoftBCom innerhalb von 4 Stunden mit der Fehlerbeseitigung beginnen und den Fehler in angemessener Zeit beheben.
3.11. Bei allen anderen Fehlern (Fehlerklasse 3: die Nutzung ist nicht wesentlich beeinträchtigt) wird SoftBCom innerhalb eines angemessenen Zeitraums mit der Behebung beginnen und diese vornehmen, sobald interne Prozesse bei SoftBCom (z.B. das nächste Update der SoftBCom-Software) eine effiziente Behebung ermöglichen.
3.12. Ein Fehler kann von SoftBCom nach teilweiser Behebung oder nach dem Nachweis eines Workarounds in eine niedrigere Kategorie eingestuft werden.
4.1. Ein Vertragsverhältnis mit einem Kunden kommt zustande, wenn eine Bestellung schriftlich oder elektronisch an SoftBCom gesendet und von SoftBCom bestätigt wird (oder im Falle einer SaaS-Lösung das Angebot von SoftBCom angenommen wird).
4.2. Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit für jeden SoftBCom-Vertrag zwei Jahre.
4.3. Erteilte Aufträge und getätigte Bestellungen sind verbindlich und nicht auf andere Kunden übertragbar.
4.4. Der Kunde hat bei der Bestellung alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Nachträgliche Änderungen der Anschrift oder des Ansprechpartners sind SoftBCom unverzüglich mitzuteilen.
4.5. Alle Verträge verlängern sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um ein Jahr zu den gleichen Bedingungen, es sei denn, es wird 1 Kalendermonat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt oder eine Ersatzvereinbarung schriftlich getroffen. Für die Wirksamkeit und Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist das Datum des Zugangs der Erklärung bei SoftBCom maßgebend. Eine Kündigung ist auch per E-Mail an contactcbc@softbcom.com möglich, sofern der Absender eindeutig identifiziert werden kann.
4.6. SoftBCom ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zu verwenden. SoftBCom wird den Kunden vor der erstmaligen Verwendung als Referenz über diesen Umstand informieren. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen. Eine einfache Mitteilung, z. B. per E-Mail, ist ausreichend.
5.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der in seinem Bestellformular oder Vertrag ausgewiesenen Entgelte. Es gelten die in der jeweils aktuellen Preisliste, einem zuvor abgegebenen konkreten Angebot oder auf der Website von SoftBCom genannten und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Entgelte. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2. SoftBCom stellt am Ende eines jeden Monats eine Rechnung für seine Leistungen und die Lizenznutzung im jeweiligen Monat aus.
5.3. Die Anzahl der genutzten Pay-per-Use-Lizenzen (sofern nicht anders angegeben) wird von SoftBCom anhand einer im System integrierten Telemetriesoftware nachgewiesen und gilt für den Auftraggeber als verbindlich.
5.4. Andere Leistungen werden wie angeboten in Rechnung gestellt. Es werden immer die im jeweiligen Monat gebuchten und beauftragten Leistungen in Rechnung gestellt.
5.5. Andere Leistungen werden wie angeboten in Rechnung gestellt. Es werden immer die im jeweiligen Monat gebuchten und beauftragten Leistungen in Rechnung gestellt.
5.6. Das Zahlungsdatum ist das Datum, an dem das Geld auf dem Konto von SoftBCom gutgeschrieben wird.
5.7. Bestimmte SaaS-Lizenzen können die Einzahlung von Geldern auf das Konto eines Kunden bei SoftBCom erfordern, die bei Nutzung abgebucht werden.
5.8. Verspätete Zahlungen: Auf überfällige Beträge können Verzugszinsen in Höhe von 12,37 % pro Jahr anfallen, die für die Anzahl der überfälligen Tage neu berechnet werden, zuzüglich einer Mahngebühr von 5 EUR pro Mahnung.
5.9. Bei Verzug mit mehr als einer Verbindlichkeit werden alle Forderungen sofort fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit anderen Zahlungsansprüchen aufzurechnen.
5.10. Falls eine Zahlung für eine Schuld mehr als einen Monat überfällig ist, ist SoftBCom berechtigt, weitere Dienstleistungen einzustellen, einschließlich der Bereitstellung von Support und des allgemeinen Zugriffs auf die Software. SoftBCom kann die erneute Ausstellung von Lizenzen verweigern.
5.11. Falls eine Zahlung für eine Schuld mehr als einen Monat überfällig ist, ist SoftBCom berechtigt, weitere Dienstleistungen einzustellen, einschließlich der Bereitstellung von Support und des allgemeinen Zugriffs auf die Software. SoftBCom kann die erneute Ausstellung von Lizenzen verweigern.
5.12. Alle ausstehenden Forderungen (für einen befristeten Vertrag, einschließlich aller weiteren Monate bis zum Vertragsende) bleiben fällig und zahlbar.
5.13. SoftBCom ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.
6.1. Die Kunden sind dafür verantwortlich, berechtigten Mitarbeitern Zugang zur Software zu gewähren (einschließlich der Registrierung von Mitarbeitern und der Übertragung von Supervisorrechten) und die Vertraulichkeit ihrer Anmeldedaten zu wahren.
6.2. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser AGB verantwortlich.
6.3. Die Kunden sind verpflichtet, die Software nur im gesetzlich zulässigen Rahmen (gemäß DSGVO / UWG) und für einen legitimen Zweck zu nutzen. Je nach Zweck der weiteren Datenspeicherung/Verarbeitung kann es erforderlich sein, dass der Kunde vor weiteren Maßnahmen die notwendige Zustimmung der Kunden und/oder der betroffenen Personen explizit einholt (z.B. mittels "Double-Opt-In"). Die Einhaltung dieser Beschränkungen liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden und SoftBCom ist nicht dafür verantwortlich.
6.4. Die Kunden sind verpflichtet, die Software nur im gesetzlich zulässigen Rahmen (gemäß DSGVO / UWG) und für einen legitimen Zweck zu nutzen. Je nach Zweck der weiteren Datenspeicherung/Verarbeitung kann es erforderlich sein, dass der Kunde vor weiteren Maßnahmen die notwendige Zustimmung der Kunden und/oder der betroffenen Personen explizit einholt (z.B. mittels "Double-Opt-In"). Die Einhaltung dieser Beschränkungen liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden und SoftBCom ist nicht dafür verantwortlich.
6.5. Führt ein Verstoß des Kunden gegen die in den Ziffern 6.1. bis 6.3. genannten Bestimmungen zu einer Verletzung von Rechten Dritter, so hat der Kunde SoftBCom von allen daraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, die SoftBCom durch die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. SoftBCom wird den Kunden jedoch unverzüglich über die zu ergreifenden Rechtsverteidigungsmaßnahmen unterrichten.
7.1. SoftBCom hält sich an die geltenden Datenschutzgesetze, einschließlich DSGVO.
7.2. Der Kunde bleibt Eigentümer der Daten des Kunden.
7.3. SoftBCom wird keine Daten ohne die Zustimmung des Eigentümers weitergeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
7.4. Sowohl SoftBCom als auch der Kunde verpflichten sich, alle geschützten oder sensiblen Informationen, die während der Laufzeit dieses Vertrages ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln.
7.5. SoftBCom verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zur Vertraulichkeit zu verpflichten und bei der Behandlung sensibler Informationen die GDPR und andere geltende Gesetze einzuhalten. Dies gilt auch über die mögliche Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.
7.6. SoftBCom wird nach Beendigung der Zusammenarbeit und auf Verlangen des Auftraggebers alle Daten, Unterlagen und sonstigen Aufzeichnungen löschen oder zurückgeben.
8.1. SoftBCom haftet dem Kunden nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht, wenn SoftBCom wesentliche Vertragspflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf.
8.2. Die Gesamthaftung ist auf die in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensfall gezahlten Gebühren beschränkt.
8.3. SoftBCom haftet nicht für Vermögensschäden bei indirekten Schäden, insbesondere Folgeschäden, unvorhersehbare Schäden oder atypische Schäden, sowie für entgangenen Gewinn bei leichter Fahrlässigkeit.
8.4. Die gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung von SoftBCom - insbesondere die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die gesetzliche Garantiehaftung - bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von SoftBCom bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.5. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gemäß den Ziffern 8.1. bis 8.4. gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von SoftBCom.
9.1. SoftBCom gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen wie in der Dokumentation beschrieben funktioniert.
9.2. Es wird keine Garantie für Probleme übernommen, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch die Verwendung von Fremdsoftware, die nicht Teil des Systems ist, verursacht werden.
9.3. Für Software, die nicht unterstützt wird, wird keine Garantie übernommen.
10.1. Beendigung durch den Kunden: Kunden können Verträge einen Monat vor Ablauf der Laufzeit oder durch eine separate bilaterale Vereinbarung kündigen.
10.2. Kündigung durch SoftBCom: SoftBCom kann Verträge wegen Verstoßes gegen diese AGB oder aus den in Ziffer 5 genannten Gründen kündigen. Wird eine bestimmte Softwareanwendung oder Dienstleistung aus dem Sortiment genommen wird, informiert SoftBCom den Kunden und führt diese bis zum Ende des laufenden Vertrages weiter. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 3 Monate.
10.3. Wirkung: Nach der Kündigung wird der Zugriff auf die Software eingestellt und die Kundendaten, Einstellungen und Konfigurationen werden gelöscht.
11.1. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2. Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht in Berlin, Deutschland, beigelegt, sofern nicht anders angegeben.
12.1. SoftBCom behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern.
12.2. Im Falle einer Änderung dieser für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch SoftBCom wird die jeweilige Neufassung frühestens zwei Monate nach Zugang einer entsprechenden Erklärung Vertragsbestandteil, sofern SoftBCom den Kunden auf die Änderungen in Textform unter Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit und eine einmonatige Widerspruchsfrist nach Zugang der entsprechenden Erklärung hinweist und der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der entsprechenden Erklärung widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs wird der Vertrag unverändert fortgesetzt. Das Recht des Kunden, den Vertrag zu kündigen, bleibt davon unberührt.
12.3. Änderungen und Ergänzungen von SoftBCom-Verträgen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform (z.B. per E-Mail oder Post).
13.1. Höhere Gewalt: SoftBCom haftet nicht für Verzögerungen, die durch Ereignisse außerhalb seiner Kontrolle verursacht werden.
13.2. Trennbarkeit: Sollte sich eine Bestimmung als ungültig erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Kontaktinformationen Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an contactsbc@softbcom.com oder an SoftBCom Berlin GmbH, Schiffbauerdamm 19, 10115 Berlin.