Zwar war es auch bisher erlaubt, den WhatsApp-Messenger für geschäftliche Zwecke zu verwenden, die Anbindung automatisierter Systeme war aber nicht möglich, d. h. von Seiten des Unternehmens konnte nur ein Mitarbeiter persönlich über die normale WhatsApp-Anwendung mit dem Kunden kommunizieren.
Jetzt ist es erlaubt, Unternehmenssysteme mit dem WhatsApp-Channel zu verbinden – die technischen Möglichkeiten wurden zur Verfügung gestellt und die Regeln definiert. Damit wurde eine entscheidende Barriere beseitigt und die Wahrnehmung von Tools und Kommunikationsmöglichkeiten mit Kunden wurde durch die Aussicht auf neue Möglichkeiten radikal verändert.